terricht an der Volksschule noch um Unterricht an einer Sonderschule (inklusive deren ambulante Dienste) oder in einer besonderen Klasse. Es erscheint daher naheliegend, dass das AKVB beim gemäss Art. 3 BMDV zusätzlich bewilligten Unterricht auf die jeweilige Schulstufe abstützt. Die Ausführungen im Merkblatt Fragen und Antworten zur BMV stehen somit nicht in Widerspruch mit den gesetzlichen Bestimmungen. Da bei der vorliegenden Anstellung von A____ auf die Primarstufe abzustellen ist, sind auch die gemäss dieser Schulstufe vorgesehenen Ausbildungsanforderungen anwendbar (Entscheid der Erziehungsdirektion vom 5. November 2015 i. S. E. H., E. 2.2.).