Selbst wenn A____ für einen Teil dieser Lektionen zur Unterstützung der Teilintegration von Schülerinnen und Schülern aus der Klasse zur besonderen Förderung eine Regellehrkraft einer Primarklasse begleitet und die Klasse nicht selber unterrichtet, führt dies nicht zu einer Änderung der Anstellung. Art. 3 der Direktionsverordnung vom 30. August 2008 über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMDV;