Aus der Formulierung ihrer Rüge schliesst die Erziehungsdirektion, dass A____ nicht die Einstufung in die Gehaltsklasse 6 rügt, sondern dass der Vorstufenabzug aufzuheben sei, weil ihr Ausbildungsabschluss ihrer Aufgabe im Unterricht entspreche und damit die Anforderungen erfülle. Es ist daher im Folgenden zu prüfen, ob der Ausbildungsabschluss von A____ die Ausbildungsanforderungen für den Unterricht auf Primarstufe erfüllt. Seite 4 von 15 Erziehungsdirektion des Kantons Bern