A____ macht geltend, dass die fünf Lektionen Unterricht an der Primarschule lediglich 22,7 Prozent ihres gesamten Pensums von 22 Lektionen an ihrer Schule ausmachen würden. Somit dürfe gemäss der 25-Prozent-Regel des Merkblatts "Neueinstufung – Einstufungsverfügung" kein Abzug vom Grundgehalt vorgenommen werden. In ihren Bemerkungen ergänzt sie, dass die Voraussetzung, wonach die 25-Prozent-Regel nur angewendet werde, sofern die Lektionen bei der gleichen Anstellungsbehörde geleistet und die Fächer in dieselbe Gehaltsklasse eingestuft werden, in der Verordnung nicht vorgesehen sei.