2. Gegen diese Verfügung erhob A____ am 10. August 2017 Beschwerde bei der Erziehungsdirektion. Sie beantragte, die Gehaltseinstufung für den Unterricht an der Primarschule sei ohne Vorstufenabzug vorzunehmen. 3. Die APD reichte am 9. Oktober 2017 ihre Stellungnahme sowie die Vorakten ein und beantragte, die Beschwerde sei abzuweisen. 4. Am 16. Oktober 2017 reichte A____ Bemerkungen ein und hielt an ihrer Beschwerde fest. 5. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 19. Oktober 2017 wurde den Parteien der Entscheid der Erziehungsdirektion in Aussicht gestellt. Rechtliche Prüfung und Begründung 1 Sachurteilsvoraussetzungen