1. A____ ist an der Schule X als Lehrkraft für den Unterricht an Klassen zur besonderen Förderung angestellt. Sie ist an der gleichen Schule seit dem 1. August 2017 auch als Lehrkraft für den Unterricht an der Basisstufe sowie an der Primarschule angestellt. Mit Verfügung vom 27. Juli 2017 stufte die Abteilung Personaldienstleistungen (APD) des Amtes für zentrale Dienste der Erziehungsdirektion (AZD ERZ) A____ für diese Anstellungen in die Gehaltsklasse (GK) 6 mit 41 Gehaltsstufen (GS) (Unterricht Basisstufe) bzw. mit einem Vorstufenabzug von zehn Prozent mit 28 GS (Unterricht Primarschule) ein.