Zwar wurden die Reorganisation nicht spätestens zwölf Monate vor der voraussichtlichen Auflösung der Anstellungsverhältnisse gemeldet. Die Meldung erfolgte offenbar Ende April/Anfang Mai 2016 und das Anstellungsverhältnis der Beschwerdeführerin endet auf den 31. Januar 2017. Am 17. Mai 2016 wurde die Beschwerdeführerin darüber informiert, dass sie von der Reorganisation betroffen sei und Anspruch auf die Dienstleistungen der Stellenvermittlung sowie auf weitere Beratungsangebote habe (Beschwerdebeilage 6). Somit blieben der Beschwerdeführerin rund acht Monate Zeit, um rechtzeitig nach einer anderen Stelle Ausschau zu halten. Dies erscheint zumutbar.