Bei der systematischen Auslegung wird der Sinn einer Rechtsnorm bestimmt durch ihr Verhältnis zu anderen Rechtsnormen und durch den systematischen Zusammenhang, in dem sie sich in einem Erlass präsentiert. Massgebliches Element ist damit einmal der systematische Aufbau eines Erlasses. Dabei ist auch die Systematik der Titel und der Sachüberschriften oder der Marginalien von Bedeutung. Weiter kann das Verhältnis einer Norm zu Vorschriften in einem anderen Erlass berücksichtigt werden (Häfelin/Haller/Keller/Thurnherr, Rz.