tungstechnik die Rechtsbeziehungen nach Ablauf einer bestimmten Frist end-gültig festgelegt werden müssen, ohne dass diese durch eine Unterbrechungshandlung verlängert werden kann Die wichtigsten gesetzlichen Fristen sind die Rechtsmittelfristen. Von den Verwirkungsfristen zu unterscheiden sind (neben dem Institut der Verjährung) die Ordnungsfristen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-3454/2010 vom 19. August 2011, E. 2.3.1 mit Hinweisen). Bei den in Regelungen unterer Stufe festgelegten Zeitspannen handelt es sich nicht durchwegs um Verwirkungsschriften, sondern zum Teil nur um Ordnungsfristen. Ordnungsfristen sollen den geordneten Verfahrensgang gewährleisten.