Die Beschwerdeführerin rügt, dass erst auf Grund der Meldung ihres Rechtsanwalts eine Reorganisation durch das Amt für Kindergarten, Volksschule und Berufsberatung (AKVB) geprüft worden sei. Die Schulleitung habe die Einleitung dieses Verfahrens zu Unrecht nicht geprüft. Überdies verletze eine Kündigung während eines laufenden Reorganisationsverfahrens den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Gemäss Merkblatt zur Auflösung des Anstellungsverhältnisses infolge einer Reorganisation hätten die Anstellungsbehörden dem AKVB eine Reorganisation zwölf Monate vor der voraussichtlichen Auflösung der Anstellungsverhältnisse zu melden. Ziel dieser Regelung sei es, den Behörden wie auch der be-