Es bleibe ihm deswegen nichts anderes übrig, als eine allfällige Kündigungsverfügung mit dieser Begründung anzufechten. Er werde im Übrigen auch an den Schulinspektor gelangen, um das Reorganisationsverfahren einzuleiten. Zusätzlich führt er in dieser E-Mail Ergänzungen zum Protokoll des rechtlichen Gehörs vom 5. April 2016 auf. Es ist offensichtlich, dass die Informationen in den E-Mails zur Sache gehören. Da die Informationen das Kündigungsverfahren betreffen (Vertretungsverhältnis, Verfahrensablauf der Kündigung), können sie grundsätzlich entscheidwesentlich sein. Deshalb hätten beide E-Mail-Nachrichten in die Vorakten gehört.