Der Kündigungsverfügung kann entnommen werden, dass die Kündigung gestützt auf Art. 10a Abs. 1 LAG (und damit infolge von Reorganisation) erfolge. Eine Überprüfung der Situation, ob die Klassenschliessung bei der Erziehungsdirektion unter eine Reorganisation falle, sei im Gang. Seit Herbst 2015 habe man in verschiedenen Gesprächen die Problematik der KbF Oberstufe in Burgdorf mit der Beschwerdeführerin thematisiert. Anlässlich des Gesprächs vom 12. Februar 2016 sei von der Schulleitung der Oberstufe Pestalozzi Seite 7 von 15 Erziehungsdirektion des Kantons Bern