Das Äusserungs- und Anhörungsrecht umfasst das Recht, zu den wesentlichen Sachfragen angehört zu werden. Es bedeutet nicht nur, dass die Parteien sich äussern können, sondern auch, dass diese Äusserungen von den Behörden geprüft, gewürdigt und in der Entscheidung angemessen berücksichtigt werden müssen (Markus Müller, Bernische Verwaltungsrechtspflege, 2. Auflage, Bern 2011, S. 64). Gerade aus der Entscheidbegründung wird ersichtlich, ob ein Vorbringen tatsächlich berücksichtigt wurde (Michele Albertini, Der verfassungsmässige Anspruch auf rechtliches Gehör im Verwaltungsverfahren des modernen Staates, Bern 2000, S. 361).