Mit Verfügung vom 25. April 2016 wurde der Beschwerdeführerin die Auflösung des Anstellungsverhältnisses per 31. Juli 2016 mitgeteilt. Diese Verfügung war an die Beschwerdeführerin adressiert (Beilage 15 zur Stellungnahme der Schulleitung). Die Beschwerdeführerin holte die eingeschriebene Sendung am 27. April 2016 ab (Beilage 18 zur Stellungnahme der Schulleitung). Mit E-Mail vom 10. Mai 2016 stellte die Schulleiterin die Kündigungsverfügung vom 25. April 2016 dem Rechtsanwalt der Beschwerdeführerin zu (Beschwerdebeilage 3). 2.1.3 Rechtliche Grundlagen