Umstritten ist, ob der Beschwerdeführerin zu Recht gekündigt worden ist. Es ist zu prüfen, ob die Kündigungsverfügung rechtsgültig zugestellt und ob die Kündigungsfrist eingehalten Seite 3 von 15 Erziehungsdirektion des Kantons Bern wurde (Ziffer 2.1), ob das rechtliche Gehör verletzt wurde (Ziffer 2.2) und ob die Beschwerdeführerin aus dem Nichteinhalten von Fristen im Rahmen einer Reorganisation etwas zu ihren Gunsten ableiten kann (Ziffer 2.3). 2.1 Zustellung der Kündigungsverfügung 2.1.1 Argumente der Parteien