3. Die Schulleitung reichte am 10. Juni 2016 eine Stellungnahme, die Vorakten sowie das Personaldossier ein. Sie beantragte sinngemäss, die Beschwerde sei abzuweisen. 4. Am 1. Juli 2016 reichte A____, vertreten durch ihren Rechtsanwalt, Bemerkungen ein und hielt sinngemäss an ihrer Beschwerde fest. 5. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 5. Juli 2016 wurde den Parteien der Entscheid des Erziehungsdirektors in Aussicht gestellt. 6. Am 14. Februar 2017 hat der Rechtsanwalt von A____ auf Nachfrage des Rechtsdienstes der Erziehungsdirektion seine Honorarnote eingereicht. Rechtliche Prüfung und Begründung