2. Gegen diese Verfügung erhob A____, vertreten durch ihren Rechtsanwalt, am 24. Mai 2016 Beschwerde. Sie beantragte, die Kündigungsverfügung sei aufzuheben und die Schulleitung sei anzuweisen, sie auch nach dem 31. Juli 2016 unbeschränkt weiter zu beschäftigen. Eventualiter beantragte sie, sie sei bis Ende Januar 2017 weiter zu beschäftigen, subeventualiter sei ihr nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses eine Abgangsentschädigung von fünf Monatsgehältern auszurichten.