Aus diesen Gründen entscheidet die Erziehungsdirektion: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben und keine Parteikosten gesprochen. 3. Zu eröffnen: - Rechtsanwalt (Einschreiben) - Amt für zentrale Dienste und mitzuteilen: - Generalsekretariat, Fachbereich Personalmanagement Lehrpersonen (zur Kenntnisnahme) - Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (zur Kenntnisnahme) Die Erziehungsdirektorin