erhält oder findet, die er ablehnt, erhält während einer vom Lebens- und Dienstalter abhängigen Dauer das bisherige Bruttogehalt nach dem gewogenen mittleren Beschäftigungsgrad der letzten fünf Jahre. Wird eine unzumutbare Stelle weitergeführt bzw. angetreten, verfügt die betroffene Person über das dabei erzielte Gehalt. Wird ihr dazu eine volle Abgangsentschädigung ausgerichtet, erleidet sie nicht nur keine Einbusse, sondern wird finanziell bessergestellt als ohne Stellenverlust. Mit der Ausrichtung einer vollen Abgangsentschädigung wird damit Ungleiches nicht nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich behandelt und eine unbegründete Gleichstellung vorgenommen.