Wie vorne im Rahmen der historischen Auslegung ausgeführt, besteht das Institut der Abgangsentschädigung seit dem 1. Juli 2005. Personen, die zwischen 40 und 55 Jahre alt sind, haben auf Grund ihres Alters auf dem Arbeitsmarkt in der Regel schlechtere Chancen. Wenn sie ihre Stelle unverschuldet verlieren und keine neue mit einer zumutbaren Einbusse Seite 10 von 15 Erziehungsdirektion des Kantons Bern