Diese erleiden nicht nur keine finanzielle Einbusse, sondern würden im Gegenteil höhere Einkünfte erzielen als vor dem Verlust der bisherigen Stelle. Die historische Auslegung legt deshalb nahe, dass die fehlende Regelung der Folgen einer Weiterführung oder Annahme einer unzumutbaren Stelle nicht auf ein qualifiziertes Schweigen, sondern auf eine lückenhafte Gesetzgebung zurückzuführen ist. 2.3.2.5 Teleologische Auslegung