Im Merkblatt Abgangsentschädigung der Erziehungsdirektion, gültig ab 1. August 2017 (nachfolgend: MB Abgangsentschädigung ERZ; abrufbar unter www.erz.be.ch → Schnellzugriff: Anstellung Lehrkräfte → Auflösung des Anstellungsverhältnisses infolge einer Reorganisation → Merkblatt "Abgangsentschädigung bei Auflösung des Anstellungsverhältnisses in Folge einer Reorganisation"; zuletzt besucht am 16. Juli 2018), werde denn auch festgehalten, dass die Regelung betreffend Teilabgangsentschädigung in Art. 123 PV nicht explizit erwähnt werde. Sie ergebe sich jedoch aus den allgemeinen Rechtsgrundsätzen sowie dem Sinn und Zweck der Abgangsentschädigung.