1. Frau A____ hat ab 1. Februar 2017 Anspruch auf eine Teilabgangsentschädigung im Umfang von 6 Monatsgehältern (...). Die Teilabgangsentschädigung beträgt für Februar 2017 4'176.00 Franken und für März bis Juli 2017 2'978.40 Franken brutto im Monat abzüglich Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV; hingegen erfolgt kein Abzug für die Pensionskasse). 2. Die Teilabgangsentschädigung wird Frau A____ durch die Abteilung Personaldienstleistungen des Amtes für zentrale Dienste als einmaliger Betrag ausgerichtet.