Typische Hindernisse sind etwa Unfall oder schwere Krankheit, unerwarteter Tod naher Angehöriger, höhere Gewalt und dergleichen. Nicht entschuldbar ist dagegen blosse Nachlässigkeit (Markus Müller, Bernische Verwaltungsrechtspflege, 2. Auflage, Bern 2011, S. 99).