Es sei zwar vorbildlich, dass sich der Beschwerdeführer der Herausforderung stelle, mit schwer erziehbaren Jugendlichen zu arbeiten. Würde man aber eine herausfordernde berufliche Tätigkeit als Grund für die Nichtbezahlung von Rechnungen anerkennen, so hätte dies zur unerwünschten Folge, dass eine Vielzahl von berufstätigen Personen ihre Rechnungen nicht mehr pünktlich bezahlen müssten. Auch diese Begründung überzeuge deshalb nicht. 4 2.3 Wichtige Gründe