Selbst nach der Verfügung vom 27. Februar 2013 habe er sich nicht bei der PHBern gemeldet, sondern Beschwerde geführt. Er bringe keine konkreten Gründe vor, weshalb er die Rechnung nicht hätte bezahlen können. Er bringe vor, dass er Vater geworden sei. Die Begleichung einer Rechnung beanspruche jedoch einen zeitlichen Aufwand von vielleicht fünf Minuten. Selbst in einer sehr hektischen Zeit müsse es möglich sein, fünf Minuten für die Erledigung der Postgeschäfte aufzubringen. Rechne man im Übrigen vom 6. März 2013, dem Datum der Beschwerde, zehn Wochen zurück, so scheine der Beschwerdeführer erst nach dem 10. Dezember 2013 und damit nach Erhalt der Rechnung Vater geworden zu sein.