Der Beschwerdeführer macht geltend, er sei sich bewusst, dass für alle Studierenden derselbe Massstab angewendet werden müsse. Er ersuche jedoch darum, in Anbetracht seiner hohen privaten und beruflichen Beanspruchung von der Exmatrikulation abzusehen. Er sei vor zehn Wochen Vater geworden, was einerseits sehr schön aber andererseits auch kräfteraubend sei. Auf Grund von Schlafmangel und weil er versuche, zu Hause seine Frau zu entlasten, sei er mit ein paar Sachen in Verzug geraten. Weiter habe er auf der beruflichen Ebene eine grosse Herausforderung begonnen, indem er eine Klasse von schwer erziehbaren Jugendlichen übernommen habe.