3. Die PHBern beantragte in ihrer Stellungnahme vom 10. April 2013, die Beschwerde sei abzuweisen. 4. Von der ihm mit verfahrensleitenden Verfügung vom 16. April 2013 gewährten Möglichkeit, Bemerkungen einzureichen, machte der Beschwerdeführer innert der ihm gesetzten Frist keinen Gebrauch. Rechtliche Prüfung und Begründung 1. Sachurteilsvoraussetzungen