1. Der Beschwerdeführer studiert an der deutschsprachigen Pädagogischen Hochschule Bern (PHBern) im Studiengang "Lehrdiplom für die Vorstufe und die Primarstufe". Nachdem er innerhalb der angesetzten Frist die Studiengebühr für das Frühjahrssemester 2013 nicht bezahlt hatte, verfügte die PHBern am 27. Februar 2013 die Exmatrikulation des Beschwerdeführers von Amtes wegen. 2. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 6. März 2013 (Posteingang am 26. März 2013) Beschwerde bei der Erziehungsdirektion. Er beantragte sinngemäss, die Verfügung sei aufzuheben und er sei für das Frühjahrssemester 2013 zu immatrikulieren.