Fehlerhafte Verfügungen können unter Umständen "geheilt" werden (Ulrich Häfelin/Georg Müller/Felix Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 6. Auflage, Zürich/St. Gallen 2010, Rz. 986). Die Rechtsprechung zur Problematik der Heilung von Verfahrensfehlern hat in der Regel Verletzungen des rechtlichen Gehörs zum Gegenstand. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung von der oberen Instanz geheilt werden.