Somit verhält es sich gleich mit dem Titel "Privatdozentin" bzw. "Privatdozent", der ebenfalls erst im UniSt erwähnt wird. Im Vortrag zur Änderung der UniV vom 27. Mai 1998, als die Personalkategorien der Universität angepasst worden sind, wurde zu Art. 9 UniV folgendes festgehalten: