Sind die Voraussetzungen für die Rechtsbeständigkeit der einmal erteilen Bewilligung nicht mehr gegeben, so obliege es der erteilenden Behörde, die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen und die Bewilligung (vorliegend die Lehrbefugnis) zu entziehen. Die Habilitation stelle die Grundlage für die Erteilung der Lehrbefugnis dar. Die Lehrbefugnis berechtigt zum Führen des Titels. Im Vordergrund stehe die Erteilung der Lehrbefugnis, während der Titel im Verhältnis zur Lehrbefugnis gewissermassen einen Annex zu dieser darstelle, indem die Erteilung der Lehrbefugnis damit nach aussen sichtbar gemacht werde.