Trägerinnen oder Träger eines auswärtigen Titels einer Privatdozentin oder eines Privatdozenten oder eines anderen, einer Habilitation gleichwertigen auswärtigen Titels können bei der fakultären Ernennungs-und Habilitationskommission (EHK) ein Gesuch um Umhabilitation stellen (Art. 7 Abs. 1 des Habilitationsreglements vom 21. Januar 2009 der Medizinischen Fakultät der Universität Bern; abrufbar unter www.rechtsdienst.unibe.ch → Rechtssammlung der Universität Bern → Studium → Habilitationsreglemente; zuletzt besucht am 16. Februar 2016; nachfolgend: Habilitationsreglement Medizin).