3. Die Universitätsleitung nahm am 16. September 2015 zur Beschwerde Stellung und reichte die Vorakten ein. Sie beantragte, die Beschwerde sei abzuweisen. 4. Mit Schreiben vom 6. Oktober 2015 nahm der ehemalige Integrationsbeauftragte und Mitglied des Untersuchungsausschusses B____ im Namen des Untersuchungsausschusses Stellung insbesondere zum Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt der wissenschaftlichen Integrität und zur Qualifikation der Mitglieder des Untersuchungsausschusses zur Beurteilung von Westernblots. 5. Am 26. November 2015 reichte A____ Bemerkungen ein. Er hielt an seiner Beschwerde fest.