Vorliegend sind keine Nachteile ersichtlich, die A____ durch die Rückweisung zur Neubeurteilung der Diplomarbeit an das Inforama entstehen. Insbesondere, da dies dem Rechtsbegehren von A____ teilweise entspricht. Die Rückweisung lässt das Ergebnis einer neuen Verfügung des Inforamas offen. Zudem wird A____ gegenüber der Neubeurteilung durch das Inforama wiederum ein Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Bei einem günstigen Beschwerdeentscheid ergeben sich daher keine Nachteile, die nicht beseitigt werden könnten. Anders verhält es sich in dieser Hinsicht grundsätzlich beim Verwaltungsträger, der erneut verfügen muss: Sofern er überhaupt beschwerdebefugt ist, kann und muss er den Rück-