Die Erziehungsdirektion hat vorliegend die Bewertungs- und Begründungselemente nicht im Einzelnen inhaltlich geprüft. Das Inforama muss somit nicht bloss das von der Erziehungsdirektion Angeordnete umsetzen, sondern ist vielmehr gehalten, die Bewertung der Diplomarbeit von A____ zu überprüfen und mit einer nachvollziehbaren Begründung zu versehen. Gemäss der mit den Entscheiden BVR 2017 S. 205 und 2017 S. 221 festgelegten Praxis des Verwaltungsgerichts handelt es sich bei solchen Rückweisungsentscheiden nicht um Endentscheide. Das Verfahren wird weder teilweise noch vollständig abgeschlossen. Der vorliegende Entscheid stellt somit eine Zwischenverfügung im Sinne von Art.