Mit dem vorliegenden Entscheid wird festgehalten, dass die Bewertung der angefochtenen Verfügung nicht nachvollziehbar ist. Dabei werden gewisse Punkte der angefochtenen Verfügung konkret bemängelt, welche bei der Neubeurteilung entsprechend den vorliegenden Ausführungen zu korrigieren sind. Soweit weiter gehend hat das Inforama bei der Bewertung der Diplomarbeit von A____ jedoch nach wie vor einen umfassenden Beurteilungsspielraum. Auch wurden keine einzelnen Rechtsbegehren behandelt, die unabhängig beurteilt werden können. Die Erziehungsdirektion hat vorliegend die Bewertungs- und Begründungselemente nicht im Einzelnen inhaltlich geprüft.