Seite 9 von 11 Erziehungsdirektion des Kantons Bern auch bei solchen Entscheiden keine Pflicht und unter Umständen auch keine Möglichkeit zur sofortigen Anfechtung besteht. Zum sofort anfechtbaren Endentscheid wird der Rückweisungsentscheid erst dann, wenn der Instanz, an welche die Sache zurückgewiesen wird, kein Entscheidungsspielraum mehr verbleibt und die Rückweisung nur noch der "rechnerischen" Umsetzung des Angeordneten dient (BVR 2017 S. 233 f. [Bemerkungen von Michael Pflüger]).