möglicht wird. Grundsätzlich ist es nicht zulässig, den gleichen Sachverhalt mehrmals negativ zu gewichten (Entscheid der Erziehungsdirektion vom 12. Mai 2010 i. S. C. B.). Beim vorliegenden Bewertungsprotokoll kann dies aufgrund der mangelnden Zuordnung zu Unterkriterien jedoch nicht ausgeschlossen werden. 2.2.2 Fazit