Auch ist nicht nachvollziehbar, wie die "Einzelnoten" die Beurteilungspunkte vergeben wurden. Durch die rasterlose einzelne Aufzählung von Fehlern und nicht vorher festgelegte Gewichtung der Beurteilungspunkte scheint die Bewertung nicht auf sachlichen Grundlagen zu beruhen. Zudem stimmt die Gewichtung, welche im Bewertungsschema vorgenommen wurde, nicht mit der in der Wegleitung auf Seite 6 festgehaltenen Gewichtung überein. Gleichermassen stimmt die Bezeichnung der Bewertungskriterien (sowie deren Unterkriterien) im Bewertungsschema nicht vollständig mit den Vorgaben in der Wegleitung (Seite 6) überein. Diese Abweichungen sind nicht nachvollziehbar.