Weiter scheint der Aufbau des Bewertungsschemas nicht schlüssig, werden doch einzelne Beurteilungspunkte einem Bewertungskriterium zugeordnet und mit einer Gewichtung von jeweils eins bis drei versehen. Die einzelnen Beurteilungspunkte beruhen jedoch offenbar nicht auf einem vorher festgelegten Raster und sind auch nicht den Unterkriterien der jeweiligen Bewertungskriterien klar zugeordnet. Ohne eine solche vorab festgelegte Unterteilung ist eine objektiv begründete Gewichtung kaum möglich. Die vorliegend angewandte Gewichtung erscheint somit nicht nachvollziehbar. Auch ist nicht nachvollziehbar, wie die "Einzelnoten" die Beurteilungspunkte vergeben wurden.