Aus den vom Inforama eingereichten Unterlagen ist jedoch nicht ersichtlich, dass diese beiden Vorgaben eingehalten worden sind. Es liegen zwar zwei separate Exemplare der Diplomarbeit vor, wobei (gemäss der Hervorhebung mittels Leuchtstift) offenbar je ein Exemplar vom Betreuer bzw. vom Co- Experten korrigiert worden sind. Das Inforama hat weiter ein Bewertungsschema mit der Benotung und Gewichtung der einzelnen Beurteilungspunkte sowie ein weiteres Dokument mit kurzen Umschreibungen und Begründungen zu verschiedenen Beurteilungspunkten (Bewertungsprotokoll) eingereicht.