2.2.1 Nachvollziehbarkeit der Bewertung Die Bewertung der Diplomarbeit hat nach den Vorgaben des Studienreglements sowie der Wegleitung zu erfolgen. Nach Art. 26 Abs. 5 Studienreglement wird die Diplomarbeit von einer Fachlehrkraft und einer externen Prüfungsexpertin oder einem externen Prüfungsexperten bewertet. Diese Vorgabe wird in Ziffer 5 der Wegleitung konkretisiert, wonach der Betreuer und der Co-Experte die Arbeit unabhängig voneinander bewerten und die beiden Bewertungen für die Schlussnote gemittelt werden. Aus den vom Inforama eingereichten Unterlagen ist jedoch nicht ersichtlich, dass diese beiden Vorgaben eingehalten worden sind.