Die Bewertung der Kriterien wurden in einem Protokoll sowie einem korrespondierenden Bewertungsschema schriftlich festgehalten (Bewertungsprotokoll vom 23. August 2016; Beilage zur Stellungnahme; nachfolgend: Bewertungsprotokoll). Im Bewertungsprotokoll wurden pro Bewertungskriterium einzelne Beurteilungspunkte in die zwei Kategorien "vollständig, gut" oder "Fehler, Mängel" eingeteilt. Weiter reichte das Inforama am 25. Oktober 2016 sowie am 12. Dezember 2016 Stellungnahmen zur Beschwerde ein, die weitere Begründungselemente enthielten.