Die Diplomarbeit wird von einer Fachlehrkraft des Inforamas und einer externen Prüfungsexpertin oder einem externen Prüfungsexperten bewertet (Art. 26 Abs. 5 Studienreglement). Betreuer und Co-Experte bewerten die Arbeit unabhängig voneinander; für die Schlussnote werden die beiden Bewertungen gemittelt (Ziffer 5 Wegleitung).