Das Diplom als diplomierte Agrotechnikerin HF wird erteilt, wenn (a) die Schlussprüfung und (b) die Diplomarbeit genügend sowie (c) die zulässigen Absenzen gemäss Art. 8 nicht überschritten sind (Art. 28 Studienreglement). Eine genügende Diplomarbeit wird demnach für den erfolgreichen Abschluss der Höheren Fachschule vorausgesetzt. Die Details zu den Bewertungskriterien der Diplomarbeit werden in der "Wegleitung zum Verfassen der Diplomarbeit" aufgeführt (Beilage zur Stellungnahme des Inforamas; nachfolgend: Wegleitung). Diese Wegleitung hält die Anforderungen an die Diplomarbeit fest.