Vorliegend erfolgte die Einsicht in das Bewertungsprotokoll nicht vor Ablauf der Beschwerdefrist. Die von A____ erst im Rahmen der Bemerkungen eingereichten Rügen zur Bewertungsbegründung (bzw. zu den einzelnen Kritikpunkten), die ihrerseits A____ erst nach Ablauf der Beschwerdefrist zur Verfügung stand, erfolgten daher fristgerecht. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten (Art. 67 VRPG).