nachfolgend: Studienreglement) wird der Leiterin oder dem Leiter des Ressorts Höhere Berufsbildung (HBB) die Leitung des Studiengangs übertragen (Art. 2 Abs. 1 Studienreglement). Sie oder er ist zuständiges Organ für Prüfungs- und Promotionsentscheide sowie Semester- und Abschlusszeugnisse (Art. 2 Abs. 2 Bst. e Studienreglement). Promotionsentscheide und Entscheide des abschliessenden Qualifikationsverfahrens werden von der Leiterin oder dem Leiter des Ressorts HBB verfügt und den Studierenden schriftlich mit Rechtsmittelbelehrung eröffnet (Art. 16 Studienreglement). Die Diplomarbeit ist Teil des Abschlusszeugnisses (vgl. Art. 30 Studienreglement). Daher erscheint sachgerecht, wenn