BSG 435.111.1) ist die Schulleitung zuständiges Organ für Aufnahme- und Promotionsentscheide sowie für Semester- und Abschlusszeugnisse. Aufgaben und Kompetenzen gemäss Absatz 1 Buchstaben h bis w können an die Abteilungsleitung delegiert werden (Art. 9 Abs. 4 BerDV). Im Studienreglement dipl. Agrotechnikerin/dipl. Agrotechniker HF Inforama vom 15. Mai 2014 (vgl. Beilage Stellungnahme Inforama; nachfolgend: Studienreglement) wird der Leiterin oder dem Leiter des Ressorts Höhere Berufsbildung (HBB) die Leitung des Studiengangs übertragen (Art. 2 Abs. 1 Studienreglement).