4. A____ reichte am 17. November 2016 Bemerkungen ein. Sie hielt an ihren Anträgen fest. 5. Am 12. Dezember 2016 reichte das Inforama eine ergänzende Stellungnahme ein. Es hielt an seinem Antrag fest. 6. Von der mit verfahrensleitender Verfügung vom 16. Dezember 2016 gewährten Gelegenheit, Bemerkungen einzureichen, machte A____ innert der gesetzten Frist keinen Gebrauch. Rechtliche Prüfung und Begründung 1 Sachurteilsvoraussetzungen 1.1 Anfechtungsobjekt und Zuständigkeit